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Immobilienbüro Nummer 1 in Antalya, Belek
Villen in BelekAppartements in Belek
Villen in Antalya Appartements in Antalya
Immobilienerwerb in der Türkei

Erwerbverfahren

Sie haben sich entschieden in Belek eine Immobilie zu kaufen. Was müssen Sie als nächstes tun? Der Erwerb einer Immobilie erfolgt in folgenden Schritten:

1. Besichtigung

Eine Kurzbesichtigung vor Ort ist die beste Möglichkeit verschiedene Immobilienobjekte anzuschauen und miteinander zu vergleichen. Hierbei lernen Sie auch Belek kennen. Selbstverstaendlich sind wir Ihnen bei der Organisation einer Kurzreise nach Belek behilflich. Füllen Sie einfach das Formular aus.

Sie fliegen für ein Paar Tage zum Flughafen Antalya, ein Mitarbeiter holt Sie dort ab und bringt Sie zu Ihrem Hotel. Je nach Ankunftszeit kann eine Besichtigung noch am gleichen Tag erfolgen. Wir werden Ihnen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen geeignete Immobilien zeigen. Sie sehen bei uns vor Ort in wenigen Tagen mehr interessante Immobilien, als Sie in langer Fleißarbeit sonst aufspüren könnten. Sie bekommen eine Rundumbetreuung, falls Sie die Sehenswürdigkeiten hier vor Ort noch nicht kennen werden wir Sie Ihnen gerne zeigen.

Nach Besichtigung eines oder mehrerer Objekte, machen wir Ihnen noch vor Ort ein verbindliches Angebot.

2. Grundbuchamt

Sollten Sie sich für ein Objekt entschieden haben, wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Dieser Vorvertrag regelt die eventuellen Änderungen an Ihrem Wunschobjekt, die Zahlungsmodalitäten und die Kaufpreisanzahlung. Mit diesem Vertrag haben Sie sich sämtliche Rechte über das gewünschte Objekt gesichert.

Der Vorvertrag wird mit Kopien Ihrer Ausweispapiere und aktuellen Passbildern von uns beim Grundbuchamt eingereicht.

Anders als z.B. in Deutschland findet die Eigentumsübertragung ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt - und nicht schon beim Notar. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen, der darf lediglich den Zahlungstermin abwickeln.

Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung ca. 8-12 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, dass das Objekt nicht im militärischen Einzugsgebiet liegt. Dies ist eine reine Formalität. Sobald die Antwort vorliegt, erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Tages.

3. Grundbuchurkunde

Sobald wir von den Behörden Bescheid bekommen, dass alles zum Abholen bereit liegt, gehen wir mit dem Verkaeufer zum Grundbuchamt.

Nachdem wir Ihre Kauf- und der Verkäufer seine Verkaufsabsicht zu Protokoll gegeben haben, die Gebühren und Grunderwerbssteuer bezahlt ist, wird das Tapu (Grundbuchurkunde) ausgestellt. Das Tapu ist Ihr Eigentumsbeweis und auch der Nachweis dafür, dass Ihre Immobilie auf Ihren Namen im Grundbuch eingetragen ist.

Der ausländische Käufer ist nicht verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass er für die Zahlung des gekauften Objektes Devisen mitgebracht hat und diese in Landeswährung umgetauscht hat. Diejenigen, die Devisen mitbringen und bei der Bank in Landeswährung umtauschen und danach Objekte kaufen, lassen dies beim Grundbuchamt eintragen.

Immobilieneigentümer melden den Wert ihres Eigentums der Stadtverwaltung. Die jährlich zu entrichtende Immobiliensteuer richtet sich nach dem gemeldeten Wert der Immobilie. Die Immobiliensteuer beträgt je nach gemeldetem Wert für Häuser 4 °/oo, für Geschäftshäuser 5 °/oo, für Grundstücke 6 °/oo, für Ländereien 3 °/oo.

 

Wir hoffen jetzt haben Sie eine klare Vorstellung wie der Immobilienerwerb erfolgen wird. Sollten Sie noch Fragen haben schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, wir werden sofort reagieren.

Aber mit dem Abschluss des Kaufes endet unser Service für Sie nicht. Wir können Ihnen bei der Einrichtung, der Verwaltung, anfallende Behördengänge usw. behilflich sein. Beschreibung unserer Dienstleitungen finden Sie hier...

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